Mit der Harmonisierung der EU Richtlinien wird vermehrt von den Behörden auf die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten geachtet. Die Zuständigkeit liegt hier meist bei den für Arbeitssicherheit zuständigen Ministerien.Meine Aktivitäten sind an der Schnittstelle zum Design, dort wo technische Funktionen gestaltet werden müssen, die den Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG unterliegen und entsprechende DIN, EN oder ISO Normen, bzw. VDI, VDE oder BG Vorschriften erfüllen müssen, um die entsprechenden Prüfverfahren zu bestehen. Hier Lösungen zu entwickeln, die sowohl den technischen Vorschriften genügen als auch einer ästhetischen Formensprache, die dem Design des gesamten Produktes entspricht, sehe ich als meine Aufgabe. Hierzu zählt für mich ebenfalls die Nachrüstung bestehender Produkte und der Anspruch, für meine Auftraggeber ein fachlich kompetenter Partner im Kontakt mit den zuständigen Stellen zu sein.
Meldung unsicherer Produkte Hersteller, Bevollmächtige, Einführer und Händler sind verpflichtet, die zuständige Behörde zu unterrichten, wenn Sie davon auszugehen müssen, dass von einem von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verbraucherprodukt ein Risiko für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellt (§6 Abs. 3. (4) ProdSG). Quelle:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA, Dortmund
Gefährliche Produkte einer Behörde melden ICSMS - Informationssystem für Wirtschaft, Behörden und VerbraucherDas ICSMS (internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products) ist ein Instrument, mit dem Marktüberwachungsbehörden sowie Hersteller, Händler und Käufer technischer Produkte Informationen im Sinne des Arbeits- und Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs austauschen können. Quelle:Staatliche Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen,Düsseldorf